Geldleistungen Pflegeversicherung

Was zahlt die Pflegeversicherung für die Pflegestufen ?

Ob nun die Pflege im familiären Umfeld, in einer betreuten Wohnung, in Zusammenarbeit mit einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung, in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder im Pflegeheim erbracht wird: In allen Fällen muss entschieden werden, welche Institution die Pflege übernimmt.

Das Pflegeversicherungsgesetz teilt die Pflegebedürftigkeitsgrade in die Pflegestufen eins, zwei und drei ein. Darüber hinaus gibt es eine Härtefallregelung, für die monatlich Zuschüsse
bis zu 1.918,- EUR in der ambulanten professionelle Pflege und
bis zu 1.750,- EUR in der stationären Pflege gewährt werden.
Die Tabelle macht deutlich, was die Pflegeversicherung seit der Reform im Juli 2008 monatlich in den drei Pflegestufen und für die verschiedenen Pflegearten zahlt:

 

Pflege-
stufe
Pflegegeld
bis zu
Ambulante
Pflege bis zu
Teilstationäre
Pflege bis zu
Stationäre
Pflege bis zu
1 215,- EUR 420,- EUR 420,- EUR 1.023,- EUR
2 420,- EUR 980,- EUR 980,- EUR 1.270,- EUR
3 675,- EUR 1.470,- EUR 1.470,- EUR 1.470,- EUR

 

Die Übersicht zeigt, dass die Geldleistungen der teilstationären Pflege in allen drei Pflegestufen ebenso hoch vergütet werden wie die der ambulanten Pflege (Sachleistung). Diese Angleichung wurde 1999 im Pflegeversicherungsgesetz vorgenommen, um pflegenden Angehörigen einen Anreiz zu geben zur eigenen Entlastung Tages- und Nachtpflegeangebote anzunehmen.
Es gilt dabei der Grundsatz der Pflegeversicherung „ambulant vor stationär“.

Ferner kann im ambulanten Bereich auch die Kombination von Geld- und Sachleistung beantragt werden. Das heißt, dass der Pflegebedürftige die Sachleistung nur zu einem Teil beansprucht und ein anteiliges Pflegegeld erhält. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- oder Sachleistung bekommt, ist er für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Leistungen für die Kurzzeitpflege werden pro Jahr mit bis zu 1.510,- EUR von den Kassen gewährt. Kurzzeitpflege bedeutet, dass der in der häuslichen Pflege betreute Mensch für eine bestimmte Zeit – maximal vier Wochen – in einer stationären Altenpflegeeinrichtung versorgt wird, sodass die Pflegeperson, die hauptverantwortlich die Pflege zu Hause versieht, z.B. auch einmal Urlaub machen kann.



Die Geldleistungen werden um folgende Beträge stufenweise angehoben:

ab Januar 2012 - 2015

Pflege-
stufe
Pflegegeld
bis zu
Ambulante
Pflege bis zu
Teilstationäre
Pflege bis zu
Stationäre
Pflege bis zu
1 235,- EUR 450,- EUR 450,- EUR 1.023,- EUR
2 440,- EUR 1.100,- EUR 1.100,- EUR 1.279,- EUR
3 700,- EUR 1.550,- EUR 1.550,- EUR 1.550,- EUR