Kriterien der Pflegeversicherung

Nach welchen Kriterien wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt ?
Wenn der Gutachter des MDK den Hilfebedarf ermittelt, dann überprüft er, inwieweit der Pflegebedürftige die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens noch leisten kann oder nicht.

Im Bereich der Körperpflege sind das folgende Verrichtungen:
   1. Waschen
   2. Duschen
   3. Baden
   4. Zahnpflege
   5. Kämmen
   6. Rasieren
   7. Darm- und Blasenleerung


Im Bereich der Ernährung sind die überprüften Grundverrichtungen:
   8. mundgerechte Zubereitung der Nahrung
   9. Aufnahme der Nahrung


In Bezug auf die Mobilität wird gesehen auf:
   10. Aufstehen und Zubettgehen
   11. An- und Auskleiden
   12. Gehen
   13. Stehen
   14. Treppensteigen
   15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung


Im Bereich Hauswirtschaft sind die Grundverrichtungen:
   16. Einkaufen
   17. Kochen
   18. Reinigen der Wohnung
   19. Spülen
   20. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
   21. sowie das Beheizen der Räume


Der Gutachter achtet beim Einstufungsgespräch darauf, ob sein Gesprächspartner seinen Alltag noch selbständig strukturieren kann. Ist dies nicht der Fall, weil eine Orientierungsstörung – z.B. eine Alzheimererkrankung – vorliegt, ist deren Feststellung Grundlage dafür, ob Leistungen für Menschen mit Demenz zu beanspruchen sind. Bei der Entscheidungsfindung kann das Führen eines Pflegetagebuches eine echte Unterstützung sein.