Kriterien der Pflegeversicherung
Nach welchen Kriterien wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt ?
Wenn der Gutachter des MDK den Hilfebedarf ermittelt, dann überprüft er, inwieweit der Pflegebedürftige die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens noch leisten kann oder nicht.
Im Bereich der Körperpflege sind das folgende Verrichtungen:
1. Waschen
2. Duschen
3. Baden
4. Zahnpflege
5. Kämmen
6. Rasieren
7. Darm- und Blasenleerung
Im Bereich der Ernährung sind die überprüften Grundverrichtungen:
8. mundgerechte Zubereitung der Nahrung
9. Aufnahme der Nahrung
In Bezug auf die Mobilität wird gesehen auf:
10. Aufstehen und Zubettgehen
11. An- und Auskleiden
12. Gehen
13. Stehen
14. Treppensteigen
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Im Bereich Hauswirtschaft sind die Grundverrichtungen:
16. Einkaufen
17. Kochen
18. Reinigen der Wohnung
19. Spülen
20. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
21. sowie das Beheizen der Räume
Der Gutachter achtet beim Einstufungsgespräch darauf, ob sein Gesprächspartner seinen Alltag noch selbständig strukturieren kann. Ist dies nicht der Fall, weil eine Orientierungsstörung – z.B. eine Alzheimererkrankung – vorliegt, ist deren Feststellung Grundlage dafür, ob Leistungen für Menschen mit Demenz zu beanspruchen sind. Bei der Entscheidungsfindung kann das Führen eines Pflegetagebuches eine echte Unterstützung sein.










































