Leistungen der Pflegeversicherung

Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung ?

Wenn Vater, Mutter oder andere Personen plötzlich pflegebedürftig werden, wissen deren Angehörige, Freunde und Nachbarn oftmals nicht, wohin und an wen sie sich wenden sollen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie wichtige erste Informationen rund um die Pflegeversicherung – und ihrer neuesten Reform vom 01. Juli 2008 – und was im Falle der Pflegebedürftigkeit, die in jedem Alter auftreten kann, zu tun ist.

Sie erhalten Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.
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Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 hat sich die gesamte Altenpflege bundesweit stark verändert. Sie ist zu einer Dienstleistung geworden und Qualitätsstandards verpflichtet. Schon 1995 wurden Kriterien eingeführt, nach denen die gesetzliche Pflegebedürftigkeit festzustellen ist. Diese Kriterien wurden mit der Reform des Gesetzes 2008 erweitert. Sie beziehen jetzt auch jene Beeinträchtigungen ein, die mit geistig-psychischen Erkrankungen zusammengehen.

Die Pflegekasse ist zunächst Ihr erster Ansprechpartner, der darüber genauer informiert, was zu tun ist, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Sie können Ihrer Kranken- und Pflegekasse die eingetretene Pflegebedürftigkeit mit einem formlosen Anschreiben mitteilen. Die Kasse veranlasst dann alle weiteren Schritte.

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung, das bedeutet, dass die für Sie zuständige Pflegeversicherung organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Das heißt: Alle Versicherten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, gehören damit zur gesetzlichen Pflegeversicherung und können Leistungen beantragen. Privat versicherte Krankenkassenmitglieder schließen mit ihrer Versicherung eine private Pflegeversicherung ab, die dann im Bedarfsfall in Kraft tritt.