Geldleistungen Pflegeversicherung
Was zahlt die Pflegeversicherung für die Pflegestufen ?
Ob nun die Pflege im familiären Umfeld, in einer betreuten Wohnung, in Zusammenarbeit mit einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung, in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder im Pflegeheim erbracht wird: In allen Fällen muss entschieden werden, welche Institution die Pflege übernimmt.
Grußworte
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
seit nunmehr elf Jahren unternimmt die Stadt Frankfurt zusammen mit ihren Partnern aus den Frankfurter Altenpflegeeinrichtungen im gemeinsamen Netzwerk besondere Anstrengungen, um unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mehr Selbstbestimmung, Geborgenheit, Geselligkeit und Sicherheit zu ermöglichen. Wir werden nicht nur immer älter, sondern möchten auch diesen Lebensabschnitt in Würde und in Sicherheit mit möglichst großer Lebensqualität verbringen.
04 Sozialhilfeträger
Der Sozialhilfeträger spielt eine wichtige Rolle im Altenhilfesystem
Das ursprüngliche Ziel des Pflegeversicherungsgesetzes 1995 war noch, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen von der Sozialhilfe unabhängig zu machen. Doch dieses Ziel konnte nur bedingt erreicht werden. Der Sozialhilfeträger erbringt weiterhin einen erheblichen Anteil zur Deckung der Kosten eines Heimaufenthaltes.
02 Betreutes Wohnen & mehr
Das sogenannte „Betreute Wohnen“ fällt nicht unter die Kategorie „stationäre Altenpflege“.
Die Bewohner mieten dort ein Appartement an, wobei im Mietvertrag schon bestimmte Pauschalen für die Nutzung von Notrufanlagen, Haushaltspflege und Gemeinschaftsräumen – etwa zum gemeinsamen Essen - enthalten sein können. Die Angebote sind am Markt sehr unterschiedlich, weil der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt ist. Wird ein Bewohner in dieser Wohnform pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung, dann erhält er – weil er ja zu Hause lebt – Pflegekassenzuschüsse im Rahmen der ambulanten und/oder teilstationären Pflege. Ist die Anlage des „Betreuten Wohnens“ in eine mehrgliedrige Einrichtung mit Altenpflegeheim integriert, spricht man auch von „heimverbundenem Wohnen“.










































